| Bewerbung und Vermittlung Um für Sie die geeignete Au pair-Bewerberin auszuwählen oder um Ihre Familieninformation an das gewünschte Au pair weitergeben zu können, benötigen wir Ihre Angaben im Familienfragebogen. (Die Vermittlung eines Au pairs in eine Gastfamilie kann nur erfolgen, wenn mindestens ein erwachsenes Familienmitglied von Geburt an Deutsche(r) ist.)
Der Fragebogen ist unverbindlich und Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und erst an die Bewerberin weitergegeben, wenn Sie Ihr definitives Interesse, bekundet haben. Den Familienfragebogen finden Sie hier und können ihn schnell und bequem online ausfüllen und an uns weiterleiten. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wie geht's dann weiter ?
Sie erhalten Bewerbungsunterlagen geeigneter / von Ihnen gewünschter Au pairs.
- Sie wählen aus und teilen uns telefonisch oder per E-Mail Ihre Wahl mit.
- Die Bewerberin wird von uns kontaktiert und von Ihrer Auswahl unterrichtet.
- Wir arrangieren einen telefonischen Kontakt mit der Bewerberin zu Ihrer gewünschten Uhrzeit.
- Entscheiden Sie sich nach dem Telefonat für die Bewerberin, senden wir Ihnen den Vertrag, die Vorlage zum Einladungsbrief und alle weiteren Informationen zu.
- Nach Erhalt wird der Vertrag zusammen mit Ihrem persönlichen Einladungsschreiben per Einschreiben von uns an das Au pair gesendet.
- Das Au pair hat nun alle nötigen Formalitäten (evtl. Visum) zu erledigen.
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Wir lange dauert es, bis das Aupair ankommen kann?
Das Visum-Verfahren für Angehörige aus NICHT-EG-Staaten beträgt in der Regel zwei bis drei Monate. Dies liegt nicht - wie irrtümlich immer angenommen - an der deutschen Botschaft im Heimatland des Au pairs, sondern an der Bearbeitungsdauer der deutschen Behörden. Damit Sie Ihr Au pair auch zum gewünschten Ankunftstermin begrüßen können, haben Sie die Möglichkeit das Visum-Verfahren zu beschleunigen. Dies setzt allerdings die Kooperationsbereitschaft Ihrer zuständigen Behörden voraus. Weder Ausländerbehörde noch Arbeitsamt müssen Sie unterstützen, da es sich um "Kann-Vorschriften" handelt. Die meisten Behörden sind allerdings sehr kooperativ.
Was kostet das Ganze?
Bis zur Ankunft Ihres Au pairs fallen für Sie keine Kosten an. Ist Ihr Au pair bei Ihnen eingetroffen, können Sie mit folgenden Ausgaben rechnen:
- Erteilung der Aufenthaltsbewilligung bei der zuständigen Ausländerbehörde 50 Euro
- Kosten für das Gesundheitszeugnis ca. 26 Euro (nur in Bayern erforderlich)
- Au pair Versicherung pro Monat ca. 36 Euro
- Taschengeld Au pair monatlich mind. 260 Euro
- Fahrtkosten zum Deutschkurs (abhängig vom Wohnort der Familie)
- Evtl. anteilige Übernahme der Kosten des Deutschkurses
- Telefonkosten (ratsam ist eine Pauschale zwischen 11 Euro bis 26 Euro)
- Unterhaltskosten Au pair (freie Kost und Logis, evtl. Ausflüge)
- Vermittlungsgebühr an die Au pair Agentur
Wie hoch ist die Vermittlungsgebühr?
Die Vermittlungsgebühr beträgt für die Gastfamilien 300 Euro (zzgl. MwSt.) bei 12 Monaten, bei kürzeren Zeiten erfolgt eine Staffelung. Sie ist fällig, sobald die Einladungspapiere bei uns eintreffen 100 € und nach Eintreffen des Au pairs in der Gastfamilie der Rest jeweils +MwSt.
...während der Vermittlung
...wurden bereits Vorkehrungen für den Vertrag getroffen (Ausstellung des Vertrages, Zusage gegenüber dem Au pair) und der Auftraggeber tritt zu diesem Zeitpunkt von der Vermittlung zurück, so werden 100 € zzgl. MwSt. als Bearbeitungsgebühr fällig
Und nach Abschluß des Au pair-Vertrags
"Das Au pair-Verhältnis ist ein auf bestimmte Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art." (laut den Bestimmungen der Bundesanstalt für Arbeit). Es endet nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Sofern keine Kündigungsfrist (üblich sind 2 Wochen) vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen und nach Rücksprache mit der Au pair - Agentur gelöst werden (Auflösungsvertrag). Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich.
Bei Auflösung des Au pair-Verhältnisses in den ersten vier Wochen nach der Einreise des Au pairs, erhalten Sie von unserer Au pair Agentur auf Wunsch weitere Au pair Vorschläge. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Au pair Agentur geltend gemacht werden. Wir sind selbstverständlich bemüht, für Sie so schnell wie möglich eine neue, passende Bewerberin zu finden, eine Garantie auf ein Ersatz-Au pair kann allerdings nicht abgeleitet werden. Bei Auflösung des Au pair Verhältnisses in den ersten 4 Wochen nach Einreise des Au pair, vermittelt Ihnen unsere Agentur auf Wunsch ein neues Au pair für eine Aufwandspauschale von 45 € +MwSt.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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